Privatpraxis: Psychotherapie und Coaching für Privatpatienten und Selbstzahler in Tübingen

Hier erhalten Sie einen Überblick über mein Therapieangebot, die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten, meine therapeutische Arbeitsweise sowie den Ablauf einer Behandlung.

Privatpraxis für Psychotherapie in Tübingen

Ablauf der Therapie

1. Kontaktaufnahme 

Sie schreiben mir eine kurze E-Mail oder rufen mich an. In der Regel versuche ich mich innerhalb kurzer Zeit zurück zu melden, sodass wir dann das weitere Vorgehen besprechen können. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme und lassen Sie sich notwendige Formulare zuschicken.

2. Probatorik

Wir lernen uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter haben Sie in jedem Fall Anspruch auf 5 probatorische Sitzungen am Anfang. Dabei können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und sich überlegen, ob das zu Ihnen und Ihren Anliegen passt.

3. Behandlung

Wir starten mit der kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlung. In der Regel finden die Sitzungen einmal pro Woche oder einmal alle zwei Wochen statt. Falls erforderlich unterstütze ich natürlich auch beim Stellen des Antrags für die Krankenkasse. Wahlweise kann die Therapie persönlich oder per Video stattfinden.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in vielen Fällen vollständig oder anteilig übernommen. Da Art und Umfang der Kostenerstattung von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise Beihilfeanspruch abhängen, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die geltenden Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen anzufordern. Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf 5 sogenannten probatorische Sitzungen, bei denen Sie mich und meine Arbeitsweite kennenlernen können, um zu prüfen, ob das zu Ihnen und Ihren Anliegen passt.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Gerne erläutere ich Ihnen den Ablauf der Abrechnung sowie die Möglichkeiten der Kostenübernahme persönlich im Erstgespräch und beantworte Ihre Fragen.

Für Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler profitieren Sie von einem besonders unkomplizierten und flexiblen Behandlungsbeginn. Die Therapie kann ganz ohne Antragsverfahren oder Genehmigung durch eine Krankenversicherung starten. Dadurch bleibt der organisatorische Aufwand gering und wir können uns von Anfang an auf Ihr persönliches Anliegen konzentrieren.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch transparent über die anfallenden Kosten und beantworte Ihre Fragen zur Abrechnung.

Wissenschaftliche Publikationen von Dr. Jan Schittenhelm, Verhaltenstherapeut in Tübingen

Coaching

Nicht jedes Anliegen erfordert eine Psychotherapie. Viele Menschen wünschen sich Unterstützung bei beruflichen Herausforderungen, Entscheidungsfindungen, Führungsfragen oder persönlichen Veränderungsprozessen – ohne dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Für diese Anliegen biete ich Ihnen ein professionelles Coaching an.

Der wesentliche Unterschied: Psychotherapie setzt eine krankheitswertige Störung mit Diagnose voraus (z. B. eine Depression oder Angststörung) und zielt auf die Behandlung und Linderung dieser Erkrankung ab. Coaching richtet sich dagegen an psychisch gesunde Menschen, die an konkreten Themen wie beruflicher Orientierung, Stressbewältigung, Konfliktsituationen oder persönlicher Weiterentwicklung arbeiten möchten – lösungs- und zielorientiert, ohne Diagnosestellung und ohne Krankheitsbezug.

Da Coaching keine Heilbehandlung ist, werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst getragen werden. Das Honorar dafür liegt aktuell bei 167,58€ pro 50 Minuten.

Kognitive Verhaltenstherapie Tübingen – Therapeutische Arbeit im Praxissetting

Häufige Fragen von Privatpatienten und Selbstzahlern

Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil erstattet. Die genauen Bedingungen hängen von Ihrer individuellen Beihilfestelle ab – ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung.

Die Rechnungen werden auf Ihren Namen mit Ihrer Adresse ausgestellt. In der Regel versuche ich nach 3-4 Sitzungen die Rechnungen auszustellen. Im Anschluss können Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle einreichen. Die Erstattungszeit erfragen Sie am besten bei der jeweiligen Stelle.

Nein, sie benötigen keine Überweisung. Es genügt, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen und wir dann im Anschluss einen Termin vereinbaren.

Viele private Krankenkassen übernehmen erstmal 24-30 Sitzungen (Kurzzeittherapie), bevor ein längerer Antrag notwendig ist. Im Fall der Beihilfe hängt das von der jeweiligen Stelle ab. Einige Patienten können in dieser Zeit ausreichend von einer Therapie profitieren, sodass keine weiteren Sitzungen notwendig sind. Für den Fall, dass mehr Sitzungen indiziert sind, ist es möglich, im Anschluss auf eine Langzeittherapie zu verlängern.

Als Selbstzahler oder Privatpatient orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die genauen Kosten besprechen wir im Erstgespräch. Für die ersten Sitzungen liegen die Kosten bei etwa 134€ pro 50 Minuten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Stelle.

Die Berufsbezeichnungen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Ausbildung, Behandlungsschwerpunkten und Befugnissen:
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium, sowie eine an das Master/Diplom-Studium anschließende staatlich anerkannte 3-4 jährige psychotherapeutische Ausbildung in einem bestimmten Verfahren (z.B. Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie)absolviert und verfügen über eine Approbation.
Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte mit einer Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Sie können psychische Erkrankungen sowohl diagnostizieren als auch medikamentös behandeln und bei Bedarf Medikamente verordnen.
Psychotherapeutin oder Psychotherapeut dürfen sich Personen nennen, die einen Abschluss im neuen Masters in klinischer Psychologie und Psychotherapie haben, allerdings ohne eine anschließende Ausbildung in einer anerkannten Fachkunde (z.B. Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie) abgeschlossen zu haben. Dies ist ähnlich zum Medizinstudium ohne anschließende Facharztausbildung absolviert zu haben.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über eine eingeschränkte staatliche Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie, ohne dass hierfür eine Approbation als Psychotherapeut erforderlich ist. Die Ausbildung und Qualifikation erfordert kein Studium, kann je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein und erfordert in vielen Fällen lediglich eine einzelne Prüfung.
Für eine wissenschaftlich fundierte Behandlung psychischer Erkrankungen empfiehlt es sich, auf eine staatliche Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder als Ärztliche Psychotherapeutin bzw. Ärztlicher Psychotherapeut zu achten.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per Mail unter:
Mail: therapie.schittenhelm@posteo.de
Tel: 0178 3142908